Dipl.-Psych. Stefanie Schlomberg
Psychologische Psychotherapeutin

Vor der Kostenerstattung einer Psychotherapie steht deren Beantragung

Formalitäten, bei denen ich Sie gern unterstütze

Psychotherapie als Leistung der Krankenversicherungen

Grundsätzlich gilt: Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und der meisten privaten Krankenversicherungen. Ist daher eine psychotherapeutische Behandlung notwendig, müssen lediglich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Gesetzlich versichert

Wenn nach Sprechstundenterminen und Probatorischen Sitzungen gemeinsam entschieden wird, dass die Behandlung in meiner Praxis durchgeführt werden soll, dann müssen Sie als gesetzlich Versicherter das Formular „Antrag des Versicherten auf Psychotherapie“ ausfüllen, das Sie von mir erhalten.

Bericht eines Mediziners (Konsiliarbericht)

Von Ihrem Hausarzt oder dem überweisenden Facharzt benötige ich einen Konsiliarbericht auf einem speziellen Formular, das ich Ihnen ebenfalls mitgebe. Auf diesem Blatt informiert der Arzt darüber, welche ärztlichen Mitbehandlungen gegebenenfalls erforderlich sind, welche körperlichen Erkrankungen ggf. zu berücksichtigen sind und ob von ärztlicher Seite etwas gegen die Therapie spricht. Dieses Blatt geben Sie bitte an mich zurück bzw. der Arzt schickt es mir direkt zu.
Dann fülle ich noch ein Formular “Antrag des Therapeuten auf Psychotherapie” aus und dies wird zusammen mit Ihrem Antragsformular und dem Konsiliarbericht zu Ihrer Krankenkasse geschickt.

Kurzzeit- und Langzeittherapie

Eine Kurzzeittherapie umfasst jeweils 12 Sitzungen und kann zweimal nacheinander beantragt werden. Danach kann sich ein Antrag auf Langzeittherapie (bis zu weiteren 36 Sitzungen) anschließen

Privat versichert

Sind Sie privat versichert, unterscheiden sich die Beantragungsmodalitäten je nach Versicherung. Die genaue Vorgehensweise erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenversicherung.

Beihilfe

Ist die Beihilfe beteiligt, muss der Antrag auf speziell von der Beihilfestelle anzufordernden Formularen gestellt werden. Auch verlangt die Beihilfe einen ausführlichen Bericht vom Therapeuten an einen externen Gutachter. Die private Versicherung folgt meist der Zusage der Beihilfe, fordert jedoch oftmals ebenfalls noch eine Antragstellung auf eigenen Formblättern. Auch hier ist in der Regel ein ärztlicher Konsiliarbericht erforderlich.

Sobald die Bewilligung der Krankenkasse, Privatversicherung oder der Beihilfestelle vorliegt, kann mit der regelmäßigen Behandlung begonnen werden.