Dipl.-Psych. Stefanie Schlomberg
Psychologische Psychotherapeutin

Kann ich den Psychotherapeuten wechseln?

  • Als gesetzlich versicherter Patient sowie als Beihilfeberechtigter haben Sie ein Recht auf Probatorische Sitzungen. Sie sollten sich möglichst während dieser ersten Sitzungen entscheiden, ob Sie einen anderen Psychotherapeuten aufsuchen möchten. Das ist problemlos möglich.
  • Ist eine Psychotherapie bereits beantragt und von der Kasse bewilligt, sind die bereits bewilligten Stunden jedoch personenbezogen und nicht auf einen anderen Psychotherapeuten übertragbar. Falls Sie während einer schon begonnenen Kurzzeit- oder Langzeittherapie den Therapeuten wechseln möchten, muss der neue Therapeut einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, dem häufig von der Krankenkasse zugestimmt wird.