Dipl.-Psych. Stefanie Schlomberg
Psychologische Psychotherapeutin

Wie findet man einen zugelassenen Psychotherapeuten?

  • Mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können nur Psychotherapeuten, die bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen oder ermächtigt sind.
    (siehe „Hilfreiche Links“).
  • Wenn Sie bei sich vor Ort keinen Termin bei einem zugelassenen Psychotherapeuten bekommen können, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe in Dortmund (siehe „Hilfreiche Links“). Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat eine Therapieplatzvermittlung und eine Terminservicestelle, welche Ihnen bei der Suche nach einem Ersttermin weiterhelfen kann. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.
  • Nach dem Psychotherapeutengesetz darf sich „Ärztlicher oder Psychologischer Psychotherapeut“ oder „Psychotherapeutin“ nur nennen, wer nach einem Universitätsstudium der Psychologie, Medizin oder bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auch der Pädagogik oder Sozialpädagogik eine mehrjährige Ausbildung in Psychotherapie abgeschlossen hat. Damit ist ausgeschlossen, dass Psychotherapie von Personen durchgeführt wird, die dafür nicht ausgebildet sind.
    Mit diesem Titel ist aber nicht automatisch die Kassenzulassung verbunden, die an zusätzliche Bedingungen geknüpft ist.